Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Dörr GmbH
Am Läusebach 4
07318 Saalfeld

Kontakt

Tel. 03671 5519 – 0
Fax 03671 5519 – 99

E-Mail: info@doerr-saalfeld.de
Website: www.doerr-saalfeld.de

Vertreten durch den Geschäftsführer:

Herr Gunter Anding

Registergericht:

Amtsgericht Jena, HRB 2004263

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG:

DE 179847600

Website Design und Umsetzung

Niklas Krüger Kommunikationsdesign
Website: www.niklaskruger.com
E-Mail: hi@niklaskruger.com

Hinweis

gem. Art. 14 Abs. 1 der EU-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten):

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Quellverweis: eRecht24

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

E-Mail-Adresse: hinweisgeberschutzgesetz@doerr-saalfeld.de

Hintergrund

Handlungen oder Unterlassungen, die vom Unternehmer getätigt werden, können von Personen, die mit dem Unternehmen in Kontakt stehen, den Vertrauenspersonen im Unternehmen gemeldet werden.

Beispiele für Verstöße oder begründeter Verdacht

  • Verstoß Mindestlohn
  • Verstoß Arbeitsschutzvorschriften
  • Datenschutz
  • Produktsicherheit
  • Strafvorschriften gegen Leib, Leben und Gesundheit

Meldeadresse

  • Interne Meldestelle im Unternehmen wird bevorzugt (E-Mail-Adresse, externe Plattformen, Schwarzes Brett)
  • Externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz

Aufgabe der internen Meldestelle

  • Einen Meldekanal betreiben (z.B. E-Mail-Adresse)
  • Bei Meldungen Folgemaßnahmen einleiten
  • Vertraulichkeitsgebot

Meldungen

  • Es ist nicht verpflichtend anonyme Abgaben von Meldungen zu ermöglichen
  • Meldungen müssen vertraulich bearbeitet werden
  • Meldungen über mündlicher Form z.B. telefonisch, über ein Anrufbeantwortungssystem
  • Meldungen in schriftlicher Form z.B. Postweg, online Plattformen, Beschwerde Briefkasten

Verfahren bei Meldungen

  • Der Eingang einer Meldung ist dem Hinweisgeber spätestens nach sieben Tagen zu bestätigen
  • Die interne Meldestelle hat den kontakt zur hinweisgebenden Person zu halten
  • Nach 3 Monaten muss eine Rückmeldung zur hinweisgebenden Person erfolgen ob Folgemaßnahmen ergriffen werden oder Abschluss des Verfahrens erfolgt

Dokumentation

  • Die Vertrauensperson im Unternehmen ist verpflichtet alle Meldungen zu dokumentieren und auf Abruf vorzuweisen
  • 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens kann die Dokumentastzion gelöscht werden

Verbot von Repressalien (Bestrafung oder Vergeltungsmaßnahmen)

Repressalien sind u.a. Suspendierung, Kündigung, Herabstufung oder Versagung einer Beförderung, Änderung des Arbeitsortes, Gehaltsminderung, Versagung von Weiterbildungsmaßnahmen, negative Leistungsbeurteilung, schlechtes Arbeitszeugnis, Disziplinarmaßnahmen, Nötigung, Mobbing, Ausgrenzung, Diskriminierung, vorzeitige Beendigung befristeter Verträge, Schädigung in sozialen Medien, Vertragsaufhebung über Waren und Dienstleistungen, Entzug einer Lizenz oder Genehmigung usw.

Quelle: IHK Thüringen